Schätzgutachten
Neben dem An- und Verkauf einer Liegenschaft gibt es eine Reihe weiterer Anlassfälle,
die eine Liegenschaftsbewertung notwendig machen:
- Kreditwürdigkeitsprüfung
- Kauf / Verkauf eines Unternehmens mit Liegenschaftsbesitz
- Veränderung der Gesellschaftsstruktur in einem Unternehmen mit Liegenschaftsbesitz
- Umgründung eines Unternehmens (Umwandlung, Verschmelzung, Einbringung, Spaltung)
- Insolvenz eines Liegenschaftseigentümers / einer Gesellschaft mit Liegenschaftsbesitz
- Schenkung
- Zwangsversteigerung
- Tod eines Liegenschaftseigentümers / Gesellschafters (Erbauseinandersetzung)
- Teilungsklage
- Enteignungsentschädigung
- Bemessung von Verkehrssteuern
